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Eine Zwangsversteigerung bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine Immobilie durch ein Gericht versteigert wird, um eine offene Schuld zu begleichen.
Der Gläubiger, der die Immobilie versteigern lassen möchte, muss einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Nach Prüfung des Antrags wird die Zwangsversteigerung eingeleitet und das Gericht bestellt einen Gutachter, der den Wert der Immobilie feststellt.
Nach Erstellung des Gutachtens wird ein Versteigerungstermin festgelegt.
Der Schuldner, der das Haus besitzt, wird über den bevorstehenden Versteigerungstermin informiert und hat die Möglichkeit, die Schulden bis zu diesem Zeitpunkt zu begleichen, um die Versteigerung abzuwenden.
Wenn der Schuldner die Schulden nicht rechtzeitig begleicht, findet der Versteigerungstermin statt.
Es ist zu beachten, dass eine Zwangsversteigerung nur durchgeführt werden kann, wenn es eine bestehende Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner gibt, und dass der Schuldner vor der Zwangsversteigerung mehrere Mahnungen und Zahlungsaufforderungen erhalten hat. Gläubiger können z.B. Banken, Privatpersonen o.ä. sein.
Verzweifeln Sie nicht an den Absagen anderer Banken. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Umschuldung, bevor es zu spät ist. Die Umfinanzierung Ihrer Verbindlichkeiten verhindert die drohende Zwangsversteigerung und wendet diese ab. Immobilienrettung auch bei bereits negativer Schufa, Kreditkündigung und laufenden Zwangsversteigerung. Es findet kein Verkauf/Teilverkauf (Umkehrhypothek) Ihrer Immobilie statt. Sie bleiben alleiniger Eigentümer. Wir distanzieren uns von „Investorenlösungen“ zur Rettung von Immobilien.
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Es gibt bei uns keine Vorkosten oder versteckte Kosten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist transparent, ehrlich und vertrauensvoll.
Sollten Sie sich für ein Finanzierungsanliegen zum Thema Kreditkündigung, Versteigerung oder Überschuldung interessieren, dann scheuen Sie sich nicht und stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage. Sie können Ihre Anfrage an uns telefonisch richten oder ganz einfach über unser Anfrageformular übermitteln.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
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Absolut zu empfehlen! Sehr nette und kompetente Mitarbeiter.
Sehr Kompetent, freundlich und verbindlich. Fachberatung sehr Serviceorientiert und Kundenfreundlich. Kann ich nur weiterempfehlen! DANKE
Vielen Dank an Frau Rockstein für die uns entgegengebrachte Unterstützung, Hilfe und Aufmerksamkeit. Ohne ihre Hilfe hätten wir den Kauf unseres Hauses nicht bewältigen können. Vielen Dank für alles, was Sie für uns tun.
Durch das Engagement von Frau Rockenstein war es uns möglich,uns unseren Traum von einem eigenen Haus zu erfüllen. Sie hat uns bei allen Fragen und Problemen schnellstmöglich unterstützt. Ein Ansprechpartner der wirklich da weiter macht wo andere aufhören. Vielen lieben Dank.
Hat alles wunderbar geklappt und Frau Rockstein hat sich wirklich viel Mühe gegeben, damit alles schnell abgewickelt wurde.
Wie kommt es zur Zwangsversteigerung?
Zu allererst erhält der Darlehenskunde die Kreditkündigung zur Immobilienfinanzierung seiner Bank. Es wird ihm eine Frist gesetzt den fälligen Gesamtbetrag zu zahlen. Verstreicht diese Frist, wird die Bank weitere Maßnahmen ergreifen und die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Gericht wird diese im weiteren Verlauf ins Grundbuch eintragen und einen Gutachter beauftragen, der den Verkehrswert des Objektes ermittelt. Ist das Gutachten fertig gestellt, wird es dem Gericht zugestellt und ein Termin für die Zwangsversteigerung angesetzt.
Wie lange dauert es bis zum 1. Versteigerungstermin?
Von der Kreditkündigung bis zum Zwangsversteigerungstermin können erfahrungsgemäß bis zu 24 Monate vergehen.
Kann ein Zwangsversteigerungstermin noch aufgehoben werden?
Ja, das ist möglich. Das Verfahren kann durch eine Einigung mit dem Gläubiger und durch Zahlung abgewendet werden. Dies kann im Rahmen einer Umschuldung der Forderung noch bis kurz vor dem Termin erfolgen.
Kann ich mein Haus/Immobilie vor der Zwangsversteigerung retten?
Ja Sie können in jeder Phase (von der Kreditkündigung bis zum Versteigerungstermin) noch eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten vornehmen.
Kann man eine Zwangsversteigerung noch abwenden?
Ja, man kann die Versteigerung noch bis kurz vor dem Versteigerungstermin durch eine Neufinanzierung/Umschuldung der Verbindlichkeiten sicher abwenden.
Kann ich durch eine Umschuldung meine Immobilie retten?
Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihre Darlehensraten für Ihre Immobilie bald nicht mehr tragen können, dann kann eine Prüfung einer Umschuldung Abhilfe schaffen. Sollten Ihre gesamten monatlichen Verbindlichkeiten und Raten einfach zu viel sein, dann lohnt es sich über eine Kreditzusammenfassung nachzudenken. Man kann so alle Kredite und Verbindlichkeiten auf die Immobilie umschulden und zahlt nur noch eine Rate an die Bank. Dies schafft oft bis zu 50 % monatlicher Entlastung.
Kann ich noch vor der Zwangsversteigerung umfinanzieren?
Ja man kann auch noch bis kurz vor dem Termin zur Zwangsversteigerung eine Umfinanzierung anstreben.
Kann ich durch eine Umschuldung die Zwangsversteigerung abwenden?
Ja man kann durch die Umschuldung die Zwangsversteigerung sicher abwenden.
Wer hilft mir bei drohender Zwangsversteigerung?
Ist die Kreditkündigung einmal ausgesprochen, wird diese von der Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückgenommen. Auch die bereits eingeleitete Zwangsversteigerung kann dann nur noch mit einer Umschuldung abgewendet werden. Die Möglichkeiten der Umschuldung über eine andere Bank sind zwar begrenzt aber eben nicht unmöglich.
Ist eine Immobilienrettung bei Anordnung der Zwangsversteigerung noch möglich?
Ja, Sie können in jeder Phase, von der Anordnung einer Zwangsversteigerung bis zum Termin, noch tätig werden und die Versteigerung einstweilen einstellen lassen, wenn eine Ablösung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Immobilienrettung bei Zwangsversteigerung, geht das?
Ja, die Immobilie kann über eine neue Bank, durch eine Umschuldung, umfinanziert werden. Dies ist auch bei negativer Schufa/Kredithistorie möglich. Durch die Umschuldung wird die Zwangsversteigerung eingestellt und abgewendet. Dies ist auch noch bis kurz vor einem bereits bestehenden Termin zur Zwangsversteigerung möglich.
Sandra Rockstein
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